Was darf mein PKW an Anhänger ziehen ?
Mein Auto darf nur 460 kg ungebremste Anhänger ziehen.
Darf ich jeden PKW-Anhänger (z.B. einen 750 kg Anhänger) dahinter hängen ?
Selbstverständlich. Die angegebene Anhängelast von 460 kg darf nur nicht tatsächlich überschritten werden. Wäre es nicht so, gäbe es keine Anhängervermieter. Dort „paßt“ ja nie ein PKW-Anhänger zum Kunden-Pkw.
Anhänger und Ladung dürfen also zusammen nicht mehr als 460 kg wiegen.
Mein Auto darf nur 1.400 kg gebremst ziehen.
Darf ich jeden Anhänger (z.B. einen 2.500 kg Anhänger) dahinter hängen ?
Selbstverständlich. Die angegebene Last von 1.400 kg darf nur nicht tatsächlich überschritten werden. Wäre es nicht so, gäbe es keine Anhängervermietung. Dort „paßt“ ja nie ein Anhänger zum Kunden-Pkw.
Anhänger und Ladung dürfen also zusammen nicht mehr als 1.400 kg wiegen.
Mein Auto darf 1.800 kg gebremst ziehen.
Darf ich jeden Anhänger (z.B. einen 1.200 kg Anhänger) dahinter hängen ?
Selbstverständlich, denn die angegebene Anhängelast von 1.800 kg wird nicht überschritten.
Dies gilt in dieser Form nur für Inhaber des „alten“ Führerscheins (vor Januar 1999).
Für Führerscheinneuerwerber (ab Januar 1999):
Bitte vor Fahrtantritt genau prüfen, ob Ihr Führerschein für das Gespann ausreicht. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Gewichtsgrenze für Anhänger
Im Fahrzeugschein sind als zulässige Anhängerlast 500 kg eingetragen. Darf ich auch einen Anhänger mitführen, dessen zulässiges Gesamtgewicht darüber liegt, wenn ich ihn so belade, dass 500 kg nicht überschritten werden ?
Sie dürfen. Mit dem Begriff Anhängerlast oder Anhängelast ist stets das tatsächliche Gewicht des Anhängers gemeint, nicht dessen zulässiges Gesamtgewicht. Aber Achtung: Es zählt das Gewicht des kompletten Anhängers, also Achslast plus Stützlast. Und es gelten immer die in den Papieren des Zugfahrzeugs eingetragenen Werte. Generell werden die Anhängelasten auch durch die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung begrenzt. So darf ein ungebremster Pkw-Anhänger höchstens halb so schwer sein wie das Zugfahrzeug (Leergewicht plus 75 kg), maximal sind 750 kg erlaubt. Die Obergrenze für Pkw-Anhänger mit eigener Bremse liegt bei 3500 kg Gesamtgewicht.
(ADAC Motorwelt 11/96)